In der Türkei gilt ein Gegenseitigkeitsprinzip der einzelnen Länder.
Gemäß Paragraph 35 des Türkischen Grundbuchgesetzes dürfen Ausländer in der Türkei Grundbesitz erwerben, in deren Land es auch für türkische Staatsangehörige möglich ist, sich Grundbesitz anzueignen.
In der Türkei wird der Kauf nicht, wie es in Deutschland üblich ist, über einen Notar oder Anwalt abgewickelt. Der rechtliche Kauf findet nur über das Grundbuchamt statt.
Den Eintrag in das Grundbuch nennt man in der Türkei „Tapu".
Tapu wird Ihnen ausschließlich vom Grundbuchamt und im Beisein eines staatlich vereidigten Dolmetschers übergeben.
Gemäß der in Kraft getretenen Änderung des § 1751 Grundbuchgesetz kann ein Ausländer binnen 2 bis 3 Tagen rechtmäßiges Eigentum an Immobilien in der Türkei erwerben.
Wenn ein ausländischer Käufer bereits eine Kauferlaubnis von der Militärbehörde für ein bestimmtes Objekt (Villa, Wohnresidenz, gewerbliches Gebäude etc.) erhalten hat, so müssen alle anderen ausländischen Käufer für dieses Objekt nicht noch ein Mal einen Antrag bei der Militärbehörde stellen. Innerhalb weniger Tage erhält man vom örtlichen Grundbuchamt das Tapu um das Eigentum an der betreffenden Immobilie zu begründen.
Ablauf des Immobilienkaufs in der Türkei
1. Vereinbarung eines Besichtigungstermins mit unserem Unternehmen.
Wir holen Sie zum vereinbarten Termin vom Hotel ab, stellen Ihnen unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter vor, trinken eine Tasse Kaffee zusammen und präsentieren Ihnen aktuelle Objekte, die Ihren Wünschen entsprechen.
2. Besichtigung der ausgewählten Objekte. Beratung über wichtigen Einzelheiten der Immobilien. Informationen zu Ortschaften.
3. Sie haben sich für ein Objekt entschieden. Wir schließen mit Ihnen einen Kaufvertrag ab. In diesem Vertrag werden alle Einzelheiten wie Informationen über Käufer, Verkäufer, Kadaster-Adresse des Objektes, Zahlungsbedingungen und sonstige Vereinbarungen schriftlich festgehalten.
Beim Abschluss des Kaufvertrages wird eine Anzahlung fällig. Komplette Kaufpreissumme muss vor oder bei der Tapu-Übergabe beim Grundbuchamt bezahlt werden (wenn im Vertrag keine anderen Vereinbarungn stehen).
4. Wir, als Ihr Partner vor Ort, reichen die Unterlagen für die Grundbucheintragung beim Grundbuchamt ein und beantragen alle nötigen Unterlagen in Ihrem Namen. Sie können auch eine notarielle Vollmacht an unser Unternehmen ausstellen lassen.
5. Wir organisieren einen Termin beim Grundbuchamt, an dem auch der Verkäufer oder sein Bevollmächtigter erscheinen. Die restliche Kaufpreissumme, die Grunderwerbssteuern und die Gebühren für die Umschreibung sind nun zu zahlen. Im Beisein eines vereidigten Dolmetschers wird das Grundbuch auf Ihren Namen überschrieben.
6. Nun sind Sie offizieller Eigentümer Ihrer Immobilie in der Türkei.
7. Registrierung bei Einwohnermeldeamt.
8. Beantragung einer Wohnberechtigungsbescheinigung (ISKAN) (falls nicht vorhanden). Anmeldung auf Ihren Namen der Strom- und Wasserabonnements.
Folgende Unterlagen werden für den Kauf einer Immobilie in der Türkei von Ihnen benötigt:
a) Gültiger Reisepass oder Personalausweis
b) 1 Passbild
c) Steuernummer (vom örtlichen Finanzamt)
d) Nachweis einer türkischen Bank über die Verfügbarkeit der Geldmitteln in lokaler Währung (türkische Lira) auf Ihrem Konto oder in bar für den Kauf der gewünschten Immobilie (ein Betrag, der dem geschätzten Wert auf dem Tapu-Dokument der Immobilie entspricht, oft weit unter dem Marktpreis)
e) Ausgefülltes Formular vom Grundbuchamt.
Immobilienexpertise lassen wir für Sie von einem unabhängigem Experten machen lassen. Dieses Dokument wir mit den anderen Papieren eingereicht.
Uygulama Fark Bilişim 2018