Wichtige Neuigkeiten für alle Immobilienkäufer in der Türkei.
Am 16. Oktober 2023 sind neue Regelungen für die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen auf der Grundlage des Immobilienerwerbs in Kraft getreten.
Um nun eine Aufenthaltserlaubnis (mit dem Grund Immobilienerwerb) zu erhalten, ist der Erwerb einer Immobilie mit einem Gutachten und einem Katasterwert von mindestens 200.000 US-Dollar erforderlich. Der Katasterwert muss in der Eigentumsurkunde (Tapu) im TL Äquivalent erfasst werden.
Wenn Sie Dokumente für eine Aufenthaltserlaubnis (mit dem Grund Immobilienerwerb) einreichen, müssen Sie den Banknachweis (DAB) beifügen, in dem der Währungsumtausch in die türkische Lira bestätigt wird.
Immobilien mit einem Grundbucheintrag vor dem 16.10.2023 fallen nicht unter die oben genannten Neuerungen.
UNSER RAT für potenzielle Käufer:
wenn Sie eine Wohnung/ein Haus in der Türkei kaufen und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis (Grund Tourismus) beantragen.
Bei der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung (Grund Mietsverhältnis) bleiben die Regeln wie zuvor.
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