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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in der Türkei

Ab dem 15. April 2024 müssen Personen...

Ab dem 15. April 2024 müssen Personen, die ihre Aufenthaltserlaubnis in der Türkei verlängern möchten, bei der Einreichung von Dokumenten eine UETS-Adresse (nationales elektronisches Meldesystem) angeben.

Ausländer können ihre UETS-Adressen bei PTT-Postämtern erhalten, indem sie Folgendes vorlegen:

  • - Reisepass und Ausländeridentifikationsnummer,
  • - Handy Nummer
  • - Gültige Email-Adresse durch Ausfüllen des UETS-Antragsformulars.

Ausländer, die über eine elektronische Unterschrift verfügen, können UETS online unter www.etebligat.gov.tr  ​​beantragen.

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