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Immobiliensteuern in der Türkei

Welche Steuern zahlt man in der Türkei?

Auf unserer Website im Abschnitt KAUF, Kapitel Kosten haben wir bereits alle vorstehende Kosten für den Immobilienerwerb in der Türkei dargestellt.

In diesem Artikel benennen wir nur Steuern, die ein Immobilien Eigentümer zu bezahlen hat.

Die Türkei erhebt, wie jeder Rechtsstaat, Steuern auf Wohnungen-, Häuser-, Gewerbeimmobilien- und Grundstückebesitz.

Für ausländische Staatsbürger ist der Steuersatz identisch mit den Abgaben für die türkischen Staatsbürger.

Erwerbssteuer - 4% des geschätzten Wertes der Immobilie. Beachten Sie bitte! Oft ist der geschätzte Wert niedriger als der Marktwert (festgelegt durch die Bewertung eines unabhängigen Experten und angegeben in Tapu / Grundbuch). Es wird einmalig beim Erwerb der Immobilie bezahlt.

Jährliche Grundsteuer. Wird im Rathaus oder online bezahlt.

Jährlicher Steuersatz:

Wohnimmobilien - 0,2%
Gewerbeimmobilien - 0,4%
Grundstück mit Baugenehmigung - 0,6%
Land ohne Baugenehmigung (landwirtschaftliche Flächen) - 0,2%.

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

 

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