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NEUE REGELN FÜR DIE VERMIETUNG IN DER TÜRKEI

In unseren vorherigen Beiträgen haben wir über das Inkrafttreten neuer Regelungen für die Vermietung von Immobilien berichtet

SIE KÖNNEN ALLE VERFAHREN SELBST ODER DURCH EINE BEVOLLMÄCHTIGTE PERSON DURCHFÜHREN.

BEI langfristigen Vermietungen ist alles klar.
Melden Sie sich beim Finanzamt als Vermieter an.

Vermieten Sie Ihre Immobilie für mehr als 100 Tage.
Schließen Sie mit dem Mieter einen notariellen Vertrag ab.

Am Ende des Kalenderjahres berechnet Ihr Buchhalter den Betrag, den Sie zu versteuern haben.

Zum Thema "kurzfristige Vermietung" gibt es viele neue Punkte.

Lassen Sie uns die wichtigsten erwähnten:

- bei kurzfristigen Vermietungen der Immobilie müssen mindestens 75 % der Eigentümer in der Wohnanlage dafür zustimmen.
- wenn mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, so müssen 51 % der Eigentümer „für“ die Vermietung sein.
- über E-Devlet muss ein Antrag gestellen werden, um eine Erlaubnisbescheinigung zu erhalten. Die Wartezeit beträgt ca. 30 Tage.
- wenn Sie planen, mehr als 5 Objekte in einer Wohnanlage zu vermieten, müssen Sie zusätzlich eine Lizenz zur Eröffnung eines Kleinunternehmens erwerben.
- Nach Erhalt der Vermietungsbescheinigung trifft eine Inspektionskommission vor Ort ein und prüft die Eignung der Immobilie für die Vermietung. Nachfolgende Inspektionen finden alle 2 Jahre statt.
- in der Werbung für die Vermietung eines Objekts müssen Angaben zum Zertifikat enthalten sein.
- an der Immobilie muss ein Schild mit Informationen über die Rechtmäßigkeit der Vermietung dieser Immobilie angebracht werden.
- an der Tür soll ein Evakuierungsplan für den Notfall hängen.

In der Wohnung sollte in der Nähe des Ausgangs ein Feuerlöscher vorhanden sein.

Rauchmelder sind Pflicht.

Die Immobilie muss mit allem ausgestattet sein, was für die Vermietung notwendig ist, wie z. B. Warm-/Kaltwasser, Möbel, Bettwäsche, Geschirr, Elektro- und Haushaltsgeräte usw.

- die maximale Anzahl der Gäste in einer Unterkunft beträgt nicht mehr als 12 Personen (ausgenommen Kinder unter 3 Jahren), auch wenn es sich um ein Haus oder eine Wohnung mit 6 Schlafzimmern handelt.

Mal sehen, wie das in der Praxis aussehen wird.

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